Rechtsanwalt Jörg Haas
Rechtsanwalt Jörg Haas

 Verkehrsunfall und Schadensrecht                                                Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Schadensregulierung
Leider zu häufig passieren Verkehrsunfälle. Als Sofortmaßnahme für den Betroffenen ist zu empfehlen,

sich zuerst insbesondere um schwer Verletzte zu kümmern. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Notieren Sie sich das Kennzeichen des Unfallgegners.

Gehen Sie nun nach der bewährten Z-G-P Regel vor:

Zeugen
Bei der späteren Schadensregulierung tritt nicht selten der Fall ein, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einen anderen Sachverhalt behauptet. Wer jetzt keine Zeugen für den tatsächlichen Unfallhergang hat, muss regelmäßig mit Nachteilen rechnen. Was der Unfallgegner am Unfallort Ihnen sagt, wiederholt er später womöglich nicht mehr, sondern schildert den Unfallhergang völlig anders. Die umstehenden Verkehrsteilnehmer können den Unfallhergang gesehen haben. Sprechen Sie diese gezielt auf ihren Namen und ihre Anschrift an, bevor sie sich entfernen! Notieren Sie notfalls das amtliche Kennzeichen deren Pkw´s!

Gegner (Unfallgegner)
Spätestens jetzt notieren Sie sich dessen Kennzeichen und dessen vollständige Anschrift. Drängen Sie darauf, den Namen und die Versicherungsnummer seiner Kfz-Haftpflichtversicherung zu erfahren.

Polizei
Nur wenn Sie der Unfallverursacher sind und der Schaden überschaubar ist, kann zur Vermeidung eines Verwarn- oder Bußgeldes auf die amtliche Unfallaufnahme verzichtet werden. In allen anderen Fällen ist dringend zu empfehlen, die Polizei zum Unfallort beizuziehen. Bis zum Eintreffen der Polizei sollten Sie eine Veränderung des Unfallbildes zu verhindern suchen. Nur wenn der Schaden gering ist, müssen Sie die Fahrbahnen frei machen. Markieren Sie aber vorher mit Kreide die Stellung der Fahrzeuge und machen Sie vor der Veränderung des Unfallbildes Fotos. Bitten Sie die Polizeibeamten höflich aber bestimmt, die Bremsspur des Unfallgegners zu vermessen und den Unfallort zu fotografieren!

Bei einem Verkehrsunfall sollte der Rechtsanwalt möglichst frühzeitig in die Schadensregulierung eingebunden werden. Schwierigkeiten mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners können hierdurch vermieden werden. Im Hinblick auf den Schadensumfang und die dem Geschädigten obliegende Schadensminderungspflicht können durch eine frühzeitige Konsultation eines Rechtsanwalts finanzielle Nachteile vermieden werden.

Bei Verkehrsunfällen klärt der Rechtsanwalt unter anderem:

welche Kosten (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Abschleppkosten, Aufwendungen für Notreparatur, Unfallkostenpauschale, Kleiderschaden, Zuzahlungen bei Heilbehandlungskosten, Abmelde- und Anmeldegebühren etc.) zu erstatten sind;

ob die Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs sinnvoll ist oder Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden soll;

worauf Sie bei der Anmietung eines Mietfahrzeugs achten müssen, damit alle Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet werden;

welcher Sachverständige eingeschaltet werden soll oder ob ein Kostenvoranschlag ausreichend ist;

ob eine Reparatur durchgeführt werden darf oder eine Abrechnung auf Totalschadensbasis wegen eines wirtschaftlichen Totalschadens erfolgen muss;

ob die Reparatur in einem Fachbetrieb erfolgen darf oder die gegnerische Versicherung eine freie Werkstatt vorschreiben darf;

ob ein Schmerzensgeldanspruch bei einer Verletzung besteht und wenn ja, in welcher Höhe;ob Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall- und Haushaltsführungsschaden besteht;

ob ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.

Ordnungswidrigkeiten-, Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalls
Oft werden gegen Unfallbeteiligte Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren, z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht, eingeleitet. Auch hier kann der Rechtsanwalt durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte zeitnah die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
 
Rechtsanwaltskosten
Haftet der Unfallgegner in voller Höhe, so muss dessen Versicherer auch die gesamten Rechtsanwaltskosten tragen. Bei einer Mithaftung werden die Rechtsanwaltskosten entsprechend der Mitverschuldensquote erstattet. In diesem Fall ist es hilfreich, wenn eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung besteht. Bei unzureichenden Vermögensverhältnissen besteht auch die Möglichkeit, Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Vorsicht, Direktregulierung!
Viele Haftpflichtversicherer werben in jüngster Zeit vermehrt für eine sogenannte Direktregulierung. Danach soll sich ein Geschädigter zwecks zügiger Regulierung seines Schadens seinem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung anvertrauen. In diese Versuche, Direktregulierungen vorzunehmen, werden z.B. Kfz.-Werkstätten und Abschleppunternehmen mit einbezogen. Diese müssen der Versicherung versprechen, Reparaturen billig durchzuführen. Hauseigene Sachverständige tun ihr Übriges. Auf der Strecke bleibt dabei der Geschädigte. Wie soll der Geschädigte, wenn er nicht anwaltlich beraten ist, wissen, welche Schadenersatzansprüche ihm zustehen? Trotz Kenntnis der gesamten Anspruchspalette regulieren die Versicherungen nur das Notwendigste, wie Reparatur-, Sachverständigen- und Mietwagenkosten. Auf die zusätzlichen Ansprüche einer Wertminderung, eines Nutzungsausfalles, Schmerzensgeldes, Verdienstausfallschadens oder einer Auslagenpauschale weist keine Versicherung unaufgefordert hin. Manche Reparatur wird auch mit Altteilen durchgeführt.

Unter www.captain-huk.de können Sie nachlesen, wie manche Haftpflichtversicherung arbeitet und wie wichtig daher eine anwaltliche Beratung bei der Unfallregulierung ist.

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